Teilnahmebedingungen Kesseltauschkampagne
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Der Kesseltausch / die Installation einer solarthermischen Heizungsunterstützung muss zwingend auf dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen vorgenommen werden.
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Der alte Heizungskessel muss Baujahr 1995 oder älter sein, maßgeblich ist das Typenschild am Kessel.
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Der Einbau des neuen Heizungskessels bzw. der Solarthermieanlage muss von einem an der Aktion teilnehmenden Heizungsbauer erfolgen.
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Es werden nur Heizungskessel/Wärmepumpen und Solarmodule von Firmen gefördert, die an der Aktion teilnehmen.
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Der Heizungskesseltausch muss während des Aktionszeitraums erfolgen; der Förderantrag muss fristgerecht bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung durch das Bonusprogramm der Klimaschutzinitiative ist nicht möglich. Die Aktion beginnt am 01.08.2015 und endet am 31.05.2016 (das Rechnungsdatum ist maßgeblich). Anträge können bis zum 31.07.2016 bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingereicht werden.
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Die Installation einer solarthermischen Heizungsunterstützung ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Aktion, vielmehr handelt es sich um eine sinnvolle Zusatzoption. Die Installation einer solarthermischen Heizungsunterstützung muss nicht zwingend durch den Installateur erfolgen, der auch den Kesseltausch vorgenommen hat. Heizkessel und Solarkollektoren können von unterschiedlichen Herstellern stammen.
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Kesseltausch- und Solarthermiebonus können miteinander kombiniert werden.
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Bei einem Kesseltausch mit einem Bruttovolumen bis 8.000 Euro erhält die Aktionsteilnehmerin / der Aktionsteilnehmer einen Bonus i. H. v. 250 Euro, bei einem Kesseltausch mit einem Bruttovolumen ab 8.000 Euro erhält die Aktionsteilnehmerin / der Aktionsteilnehmer einen Bonus i. H. v. 500 Euro. Maßgeblich ist die Investition in den Austausch des Wärmeerzeugers und den damit direkt in Verbindung stehenden Komponenten wie Speicher, Abgassystem etc. sowie die Kosten der Installation. Weitere Tätigkeiten, wie zum Beispiel der Austausch von Heizkörpern, sind nicht Teil des Förderprogramms.
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Bei einer Installation einer solarthermischen Heizungsunterstützung mit einem Bruttovolumen bis 8.000 Euro erhält die Aktionsteilnehmerin / der Aktionsteilnehmer einen Bonus i. H. v. 250 Euro, bei einer Installation einer solarthermischen Heizungsunterstützung mit einem Bruttovolumen ab 8.000 Euro erhält die Aktionsteilnehmerin / der Aktionsteilnehmer einen Bonus i. H. v. 500 Euro. Maßgeblich ist die Investition in die Solarthermieanlage und den damit direkt in Verbindung stehenden Komponenten wie Leitungen, Speicher, Pumptechnik etc. sowie die Kosten der Installation.
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Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Bonusauszahlung. Die Klimaschutzinitiative Altenkirchen übernimmt lediglich die Förderabwicklung und stellt selbst keine Fördermittel zur Verfügung. Die Bonuszahlungen werden komplett durch die teilnehmenden Aktionspartner finanziert.
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Neben dem Kesseltauschbonus werden im Rahmen der Aktion die Bundes-Förderprogramme von BAFA und KfW beworben. Der Kesseltauschbonus der Klimaschutzinitiative Altenkirchen ist als ein zusätzlicher Bonus zu sehen. Die Förderprogramme des Bundes müssen eigenständig und unabhängig von dem Bonus der Klimaschutzinitiative von den Bürgerinnen und Bürgern beantragt werden. Die gemeinsame Klimaschutzinitiative Altenkirchen hat hierauf keinen Einfluss.
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Für die Bewilligung und Auszahlung der Bundesförderungen (BAFA & KfW), auf die im Rahmen der Aktion hingewiesen wird, wird keine Gewähr übernommen. Eine Anpassung der Förderprogramme des Bundes ist ebenso möglich. Auch hier wird von Seiten der Klimaschutzinitiative keine Gewähr übernommen.
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Der zusätzliche Anreiz durch die rabattierten Brennstofflieferungen wird durch die Klimaschutzinitiative Altenkirchen organisiert. Im Anschluss an die Beantragung des Kesseltauschbonus bekommt die Aktionsteilnehmerin / der Aktionsteilnehmer eine Teilnahmebestätigung, mit der es ihm möglich ist, die Brennstoffrabatte wahrzunehmen. Eine Übertragung des Brennstoffrabattes an andere Personen ist nicht möglich. Die Brennstoffrabatte können bis zum 31.08.2016 beantragt werden. Die Auszahlung des Rabattes obliegt der Verantwortung der Brennstofflieferanten. Die Klimaschutzinitiative Altenkirchen übernimmt für die Anwendung des Rabattes keine Gewähr.