Förderprogramme auf Bundesebene
Auf Bundesebene bestehen verschiedene Möglichkeiten, für eine Investition in einen effizienten Wärmeerzeuger, eine Förderung zu erhalten. Mit Beginn des Jahres 2016 hat sich die Förderkulisse nochmals deutlich verbessert. Diese Förderprogramme müssen von Ihnen in Eigeninitiative und unabhängig von den Boni der Klimaschutzinitiative beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld Ihres Vorhabens über die entsprechenden Förderprogramme zu informieren und sich mit den Förderrichtlinien auseinanderzusetzen. Folgende Förderprogramme bestehen auf Bundesebene im Bereich der Heizungsmodernisierung:
BAFA-Marktanreizprogramm - Heizen mit erneuerbaren Energien (zum 1. Mai 2015 wurden die Fördersätze noch einmal angehoben)
- Pelletanlagen
- Holzhackschnitzelanlagen
- Scheitholzvergaser
- Wärmepumpen
- Solarthermie
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Am 1. Januar 2016 startet das Bundeswirtschaftsministerium das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Ziel ist es, dadurch neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen.
- Förderung von effizienter Brennwerttechnik (Erdgas & Mineralöl)
KfW-Programm 167 - Energieeffizient Sanieren (zinsgünstiger Ergänzungskredit)
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des BAFA-Marktanreizprogrammes und des Ergänzungskredits (KfW-Programm-167) ist möglich. Dies bildet eine Ausnahme, ansonsten ist die Kumulierbarkeit von BAFA-Zuschüssen mit KfW-Förderprogrammen grundsätzlich nicht möglich.
Marktanreizprogramm der BAFA
Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen.
Mit einem Volumen von über 300 Mio. Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm (MAP) ein zentrales Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, da es Private, Unternehmen und Kommunen motiviert, in nachhaltige Heiztechnik zu investieren und mit erneuerbaren Energien ihren Bedarf an Wärme und Kälte zu decken.
Das Programm zielt hauptsächlich auf die Modernisierung bestehender Gebäude. Beim Neubau von Gebäuden ist eine Förderung dagegen nur bei bestimmten, innovativen Anlagentypen möglich. Denn hier besteht bereits eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbaren Energien Wärmegesetz.
Private Hauseigentümer können mit dem Umbau Ihrer Heizung einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Erneuerbare Energien können den Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser bis zu 100 Prozent decken – und dabei nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch die Heizkostenrechnung senken. Ob Solarthermieanlage, Biomasseheizung oder effiziente Wärmepumpe – jede dieser Technologien spart CO2-Emissionen ein und hilft bei dem Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen. Private Hauseigentümer werden daher mit dem Marktanreizprogramm (MAP) dabei unterstützt, die Heizungsanlage Ihres Ein-oder Zweifamilien- bzw. Mehrfamilienhauses auf erneuerbare Energien umzustellen. Aber auch Unternehmen können eine Förderung für den Einbau einer neuen Heizungsanlage erhalten.
Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellt, erhält über das MAP attraktive Zuschüsse, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt werden.
Unterstützt wird dabei nicht nur die Anschaffung der neuen Heizung, sondern im Rahmen des Einbaus auch die Optimierung des gesamten Heizungssystems – etwa mit Zuschüssen für die Modernisierung der Heizkörper. Und wer bereits mit erneuerbaren Energien heizt, kann jetzt auch für das Nachjustieren seiner älteren, über das MAP bereits geförderten Anlage erneut einen weiteren Zuschuss beantragen. Diese Förderung zielt allerdings auf die Modernisierung bestehender Gebäude; bei einem Neubau sind grundsätzlich nur bestimmte, besonders innovative Anlagen förderfähig.
In fünf Schrittengelangen private Hauseigentümer, die z. B. eine Solarthermieanlage, eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe einbauen, durch das MAP zu attraktiven Zuschüssen:
Wertvolle Informationen und praktische Förderbeispiele für private Investoren bietet der neue Flyer "Heizen mit erneuerbaren Energien".
Einen detailierten Überblick über die einzelnen förderfähigen Technologien und die Förderhöhe finden Sie hier: BAFA-Investitionszuschuss
Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm, insbesondere auch zur Antragstellung und zu den als förderfähig anerkannten Anlagen finden Sie auf der Webseite des BAFA oder über die BAFA Hotline (06196 908-1625).
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Zusatzbonus für den Austausch ineffizienter Altanlagen durch moderne Heizungen in Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems
Am 1. Januar 2016 startet das Bundeswirtschaftsministerium das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Ziel ist es, dadurch neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen.
Mit diesem Programm wird die bestehende Förderlandschaft sinnvoll erweitert und verstärkt. Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten.
Mit dem Heizungspaket wird der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) gefördert. Dadurch wird ein Umstieg zu effizienteren Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien noch stärker gefördert.
Was wird gefördert?
- Die APEE-Zusatzförderung erhalten Sie, wenn Sie eine oder mehrere ineffiziente Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzen. Diesen Zusatzbonus können Sie auch erhalten, wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisieren.
- Den APEE-Zusatzbonus erhalten Sie nur, wenn Ihnen für die Installation Ihrer neuen Heizungsanlage eine MAP-Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt gewährt wird.
- Der Heizungsaustausch muss mit einer Optimierung der gesamten Heizungsanlage kombiniert werden.
Was wird gefordert?
Die zu ersetzende Heizungsanlage muss auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) betrieben worden sein und diese darf keine Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie genutzt haben. Weiterhin darf kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach §10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorliegen.
Zusätzlich zum Austausch der alten Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden. Dabei sind folgende Schritte durchzuführen:
- Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
- Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).
Wer ist begünstigt?
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie auch im Rahmen des Marktanreizprogramms über eine Antragsberechtigung verfügen und einen Förderantrag nach den MAP-Richtlinien stellen.
Das gilt für Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Ersetzung bzw. solarthermische Modernisierung einer ineffizienten Altanlage erhalten Sie einen Betrag von 20% des im Rahmen der MAP-Richtlinie für die Installation der neuen Anlage bewilligten Zuschusses (ohne Optimierungsbonus).
Einen einmaligen Investitionszuschuss von 600 Euro erhalten Sie zudem für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem.
Die Zusatzförderung nach dem APEE ist nicht kumulierbar mit dem Optimierungsbonus nach den MAP-Richtlinien.
Wie bekomme ich die Förderung?
Die Zusatzförderung können Sie direkt mit dem jeweiligen Antragsformular (Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe) beantragen. Ein separates Formular hierzu gibt es nicht.
Die geeigneten Formulare wurden angepasst und stehen unter der jeweiligen Rubrik zum Download bereit.
Bitte beachten Sie, dass dieser Zusatzbonus nur für Anlagen gilt, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden.
Weitere Informationen sowie die entsprechende Förderrichtlinie finden Sie hier.
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erneuerbare Energien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Telefax: 06196 908-1800
Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde. Dazu zählt mitunter die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- 1,16 % effektiver Jahreszins
- für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen
- bis 50.000 Euro für jede Wohneinheit
- bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz
Als Einzelmaßnahmen fördert die KfW zum Beispiel folgende Heizungsanlagen:
- thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trinkwarmwasserbereitung)
- Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen)
- Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW
- kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger